Das Gardinenhaus

Verpackungsordnung / Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verpackungsabfälle sollen möglichst vermieden und darüber hinaus einem Recycling zugeführt werden. Außerdem regelt das Verpackungsgesetz die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Verpackungen zu beachten sind.

Wir werden die Verpflichtungen aus dem Verpackgesetz erfüllen bzw. einhalten.

Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack) gesammelt und entsorgt werden. Dazu gehören auch unsere Versandmaterialien im Rahmen einer Bestellung über diese Website. Diese können Sie an uns zurücksenden. Nehmen Sie dazu bitte vorher Kontakt zu uns auf.

Stand: 04.04.2020